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Betriebsausgaben als Tattoo Artist: Welche Belege du sammeln und absetzen kannst

Aktualisiert am 12. September 2026

Kurz gesagt

Absetzbar ist, was geschäftlich veranlasst, durch einen Beleg nachgewiesen und über die gesetzliche Frist aufbewahrt ist. Für Tattoo Artists sind das vor allem Material, Studio- oder Platzmiete, Geräte, Software, Weiterbildung und Conventions, Marketing, Versicherungen und Beratungskosten. Aufbewahrt wird in der Schweiz 10 Jahre, in Deutschland 8 Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen, in Österreich 7 Jahre. Ohne Beleg gibt es keine Betriebsausgabe.

Das Wichtigste in Kürze
  • Drei Bedingungen: geschäftlich veranlasst, belegt, aufbewahrt. Fehlt eine davon, zählt die Ausgabe nicht.
  • Die grossen Blöcke sind Material, Arbeitsplatz, Geräte, Software, Weiterbildung und Reisen, Marketing, Versicherung und Beratung.
  • Gemischt genutzte Dinge wie Handy oder Auto werden anteilig angesetzt, nicht voll.
  • Kleidung, Tattoos am eigenen Körper und Essen sind Grauzonen und je nach Land unterschiedlich zu behandeln.
  • Beleg sofort fotografieren, Kategorie vergeben, in den Monatsordner. Eine Minute pro Tag ersetzt drei Tage im Frühling.
Inhalt
  1. Was ist überhaupt eine Betriebsausgabe?
  2. Welche Ausgaben kannst du als Tattoo Artist absetzen?
  3. Grauzonen: wo du vorsichtig sein solltest
  4. Was muss auf einem Beleg stehen?
  5. Reicht ein Foto, oder brauchst du das Original?
  6. Ein System, das dich eine Minute pro Tag kostet

Jede belegte Betriebsausgabe senkt deinen Gewinn und damit die Steuer, die du darauf zahlst. Das klingt nach Buchhaltungslogik, ist aber ganz praktisch: Ein Karton Cartridges für 180 CHF oder Euro kostet dich am Ende weniger, wenn der Beleg da ist. Der Aufwand liegt nicht im Absetzen, sondern im Sammeln.

Was ist überhaupt eine Betriebsausgabe?

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen. Fehlt eine, ist die Ausgabe steuerlich wertlos, auch wenn du sie tatsächlich getätigt hast.

  1. Geschäftlich veranlasst: Du hast es für die Arbeit gekauft, nicht privat. Bei gemischter Nutzung zählt der geschäftliche Anteil.
  2. Belegt: Es gibt ein Dokument mit Datum, Händler, Leistung und Betrag. Ein Kontoauszug allein reicht in der Regel nicht.
  3. Aufbewahrt: Der Beleg ist über die gesetzliche Frist auffindbar und lesbar, digital oder auf Papier.

Der zweite Punkt ist der, an dem es in Studios scheitert. Nicht weil niemand kauft, sondern weil der Kassenzettel vom Materialhändler in der Jacke bleibt. Wie du das strukturell löst, steht in den Buchhaltungs-Grundlagen.

Welche Ausgaben kannst du als Tattoo Artist absetzen?

Die folgende Übersicht deckt praktisch alles ab, was in einem Tattoo-Betrieb regelmässig anfällt. Die Kategorien helfen dir doppelt: beim Sortieren der Belege und später bei der Auswertung, wo dein Geld tatsächlich hingeht.

KategorieTypische BeispieleBeleg-Tipp
MaterialNadeln, Cartridges, Farben, Folie, Handschuhe, Desinfektion, Rasierer, KüchenrolleSammelbestellungen einmal im Monat, dann ist ein Beleg statt zwölf im Ordner
ArbeitsplatzStudiomiete, Platzmiete, Strom, Reinigung, Liege, Lampe, Sterilisator, MöbelMietvertrag einmal ablegen, Monatsbelege daneben
GeräteMaschine, Netzteil, Fussschalter, iPad und Pencil, Handy, Drucker für StencilsBei teuren Geräten Kaufbeleg extra sichern, sie werden oft über mehrere Jahre abgeschrieben
Software und AbosZeichen-Apps, Termin- und Buchhaltungs-App, Cloud-Speicher, Website-HostingRechnungen kommen per Mail, ein Mailordner mit Regel spart das Suchen
WeiterbildungSeminare, Kurse, Hygieneschulung, FachliteraturTeilnahmebestätigung zum Beleg legen, sie erklärt den geschäftlichen Bezug
Conventions und Guest SpotsStandgebühr, Anreise, Übernachtung, MaterialtransportAlle Belege einer Reise in einem Unterordner mit Ort und Datum
MarketingFotoshooting, Website, Visitenkarten, Flyer, AnzeigenBei Anzeigen die Monatsrechnung der Plattform herunterladen, nicht den Screenshot
VersicherungenBetriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz für den BetriebJahrespolice plus Zahlungsbeleg zusammen ablegen
BeratungTreuhand, Steuerberatung, Anwalt für Verträge, BuchhaltungshilfeHonorarrechnungen sofort in den Monatsordner, sie kommen oft nur einmal im Jahr

Gemischt genutzte Dinge setzt du anteilig an. Ein Handy, das du zu 70 Prozent geschäftlich nutzt, geht mit 70 Prozent in die Rechnung. Halte fest, wie du auf den Anteil kommst, dann kannst du ihn später erklären.

Grauzonen: wo du vorsichtig sein solltest

Manche Posten wirken naheliegend, werden von Steuerbehörden aber unterschiedlich beurteilt, und die Praxis unterscheidet sich zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich. Hier gilt: dokumentieren, nicht davon ausgehen, dass es durchgeht, und im Zweifel vorher fragen.

  • Kleidung: Normale Kleidung wird meist nicht anerkannt, auch wenn du sie nur im Studio trägst. Anders sieht es oft bei echter Berufs- und Schutzkleidung aus, etwa Schürzen oder bedruckten Studio-Shirts mit Logo.
  • Tattoos am eigenen Körper: Werden regelmässig als privat eingestuft, selbst wenn sie als Werbung dienen. Ein Tausch mit einem Kollegen ist zudem ein Leistungsaustausch und nicht einfach ein Nullgeschäft.
  • Essen und Trinken: Die eigene Verpflegung im Studio ist privat. Bewirtung von Geschäftspartnern und Verpflegungspauschalen auf Reisen sind je nach Land unterschiedlich geregelt und oft nur teilweise ansetzbar.
  • Arbeitszimmer zuhause: Nur unter engen Voraussetzungen, die sich zwischen den drei Ländern deutlich unterscheiden.
  • Auto: Fahrten zwischen Wohnung und Studio werden anders behandelt als Fahrten zu Conventions. Ein Fahrtenbuch oder eine saubere Aufzeichnung ist hier die Grundlage.

Diese Punkte sind keine Zusage, dass etwas anerkannt wird. Sie sagen dir, wo du besser vorher mit deiner Treuhand oder deinem Steuerberater sprichst, statt im Nachhinein zu diskutieren.

Was muss auf einem Beleg stehen?

Ein brauchbarer Beleg beantwortet vier Fragen: Wer hat verkauft, wann, was und für wie viel. Fehlt eine davon, wird es schwierig.

  • Name und Adresse des Händlers oder Dienstleisters.
  • Datum des Kaufs oder der Leistung.
  • Bezeichnung der Ware oder Leistung, nicht nur 'Diverses'.
  • Betrag, bei ausgewiesener Steuer zusätzlich Satz und Steuerbetrag.
  • Bei grösseren Rechnungen dein Name und deine Adresse als Empfänger.

Wenn ein Beleg fehlt, hilft manchmal ein Eigenbeleg mit Datum, Zweck, Betrag und Begründung. Das ist eine Ausnahme für Einzelfälle, kein Ersatz für ein System. Welche Angaben umgekehrt auf deine eigenen Belege gehören, steht im Artikel zu Quittung und Rechnung.

Reicht ein Foto, oder brauchst du das Original?

In der Regel darfst du Belege digital archivieren, solange die Kopie vollständig, unverändert und über die ganze Frist lesbar ist. Das Foto muss also den ganzen Beleg zeigen, scharf und im Zusammenhang. Einzelne Dokumente können nach nationalem Recht im Original nötig bleiben, deshalb wirf Papier nicht sofort weg, sondern lege es nach Jahren sortiert ab.

LandAufbewahrungsfristHinweis
Schweiz10 JahreGeschäftsbücher und Belege, Art. 958f OR
Deutschland8 Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen, 10 Jahre für Bücher und JahresabschlüsseFrist wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt
Österreich7 JahreParagraf 132 BAO

Ein System, das dich eine Minute pro Tag kostet

Belegchaos entsteht nicht durch Faulheit, sondern durch fehlende Gewohnheit. Drei Schritte, immer gleich, reichen aus.

  1. Sofort fotografieren: noch an der Kasse, bevor der Zettel in die Tasche wandert. Thermopapier verblasst innerhalb von Monaten.
  2. Kategorie vergeben: Material, Arbeitsplatz, Geräte, Software, Weiterbildung, Reise, Marketing, Versicherung, Beratung. Neun Schubladen reichen.
  3. In den Monatsordner: ein Ordner pro Monat, Dateiname mit Datum, Händler und Betrag. Am Jahresende packst du zwölf Ordner zusammen.
Ordner- und Dateinamen zum ÜbernehmenVorlage
2026/
  01_Januar/
    2026-01-04_Materialhaendler_Cartridges_182.50.pdf
    2026-01-08_Platzmiete_Studio_900.00.pdf
    2026-01-15_Software_Abo_16.00.pdf
  02_Februar/
    2026-02-03_Convention_Standgebuehr_450.00.pdf
    2026-02-03_Convention_Hotel_260.00.pdf

Regel: Datum zuerst, dann Händler, dann Zweck, dann Betrag.
So sortiert sich der Ordner von selbst und du findest jeden Beleg über die Suche.

Wie sich deine Ausgaben auf die Frage der Mehrwertsteuer auswirken und ab wann du dich anmelden musst, steht im Artikel zu Steuern und Mehrwertsteuer.

FAQ

Häufige Fragen

Was kann ich als Tattoo Artist von der Steuer absetzen?

Alles, was geschäftlich veranlasst und belegt ist: Material wie Nadeln, Farben und Folie, Studio- oder Platzmiete, Geräte wie Maschine und iPad, Software und Abos, Weiterbildung, Conventions samt Reise und Übernachtung, Marketing, Betriebsversicherungen sowie Kosten für Treuhand und Steuerberatung. Gemischt genutzte Dinge wie Handy oder Auto setzt du anteilig an.

Reicht ein Foto vom Beleg oder brauche ich das Original?

In der Regel genügt eine digitale Kopie, wenn sie vollständig, unverändert und über die ganze Aufbewahrungsfrist lesbar bleibt. Fotografiere den Beleg vollständig und scharf. Ob einzelne Dokumente zusätzlich im Original aufzubewahren sind, hängt vom Land ab, deshalb lohnt es sich, Papierbelege trotzdem nach Jahren sortiert abzulegen.

Kann ich meine eigenen Tattoos als Werbung absetzen?

In der Praxis werden Tattoos am eigenen Körper meist als private Ausgabe eingestuft, auch wenn sie tatsächlich Kunden anziehen. Ein Tausch mit einem Kollegen ist zudem ein Leistungsaustausch, der buchhalterisch erfasst werden muss. Kläre das vorher mit deiner Treuhand oder deinem Steuerberater, statt es einfach anzusetzen.

Sind Conventions und Guest Spots absetzbar?

Standgebühren, Anreise, Übernachtung und der Transport von Material sind geschäftlich veranlasst und damit grundsätzlich absetzbar. Sammle alle Belege einer Reise in einem Ordner mit Ort und Datum und lege eine kurze Notiz zum Zweck dazu. Bei Verpflegung gelten je nach Land eigene Regeln und Pauschalen.

Was mache ich, wenn ein Beleg fehlt?

Fordere zuerst eine Kopie beim Händler an, bei Online-Bestellungen liegt sie meist im Kundenkonto. Geht das nicht, hilft in Einzelfällen ein Eigenbeleg mit Datum, Zweck, Betrag und einer kurzen Begründung. Das ist eine Ausnahme für kleine Beträge und ersetzt kein System, denn ohne Nachweis fällt die Ausgabe im Zweifel weg.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

In der Schweiz 10 Jahre für Geschäftsbücher und Belege. In Deutschland seit 2025 8 Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen, während Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin 10 Jahre aufzubewahren sind. In Österreich beträgt die Frist 7 Jahre. Digitale Ablagen müssen über den ganzen Zeitraum lesbar und geordnet bleiben.

Vom Taddoo-Team, gebaut von Artists und Booking-Managern für Artists. Veröffentlicht am 9. September 2026, zuletzt aktualisiert am 12. September 2026.

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