Ein Tattoo-Studio darf Kundendaten nur zweckgebunden, sparsam und sicher speichern. Gesundheitsangaben aus der Einverständniserklärung gelten als besonders schützenswert und gehören verschlüsselt abgelegt, nicht in einen WhatsApp-Chat. Fotos fürs Portfolio brauchen eine eigene, jederzeit widerrufbare Einwilligung, und Buchhaltungsbelege bewahrst du 10 Jahre in der Schweiz, 8 Jahre in Deutschland und 7 Jahre in Österreich auf.
- Ein Studio verarbeitet Gesundheitsdaten. Damit gelten strengere Regeln als für ein normales Kundenverzeichnis.
- In der EU gilt die DSGVO, in der Schweiz das revidierte DSG seit dem 1. September 2023. Die Grundsätze sind praktisch dieselben.
- Fotos fürs Portfolio brauchen eine separate Einwilligung, die widerrufen werden kann. Ein stilles Ja im Gespräch reicht nicht.
- WhatsApp und Instagram sind Kommunikationskanäle, keine Kundendatenbank. Beim Geräteverlust ist alles weg oder in fremder Hand.
- Ohne Löschkonzept sammelst du Daten für immer, und genau das ist der häufigste Fehler im Studio-Alltag.
Inhalt
- Welche Daten hat ein Tattoo-Studio überhaupt?
- Welche Regeln gelten in der EU und in der Schweiz?
- Gesundheitsdaten und Fotos: die zwei heiklen Bereiche
- Warum WhatsApp und Instagram keine Kundendatenbank sind
- Wie lange musst du Kundendaten aufbewahren?
- Die 8-Punkte-Checkliste für dein Studio
- Vorlage: Datenschutz-Hinweis fürs Buchungsformular
Datenschutz klingt nach Papierkram für Konzerne. Im Tattoo-Studio ist er sehr konkret: Du weisst, wer welche Allergie hat, wer schwanger war, wie jemandes Oberschenkel aussieht und wer die Anzahlung nicht bezahlt hat. Das sind genau die Daten, deren Verlust wirklich weh tut, für deine Kunden und für dich.
Welche Daten hat ein Tattoo-Studio überhaupt?
Fast alle Studios unterschätzen die Menge. Wer einmal aufschreibt, wo überall Kundendaten liegen, kommt schnell auf sechs oder sieben Orte.
- Kontaktdaten: Name, Telefon, E-Mail, Instagram-Handle, manchmal Adresse.
- Termindaten: Motiv, Körperstelle, Grösse, Preis, Anzahlung, wer wann wo war.
- Gesundheitsangaben aus der Einverständniserklärung: Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, Schwangerschaft.
- Fotos: Vorher, Nachher, verheilt, manchmal mit Gesicht, oft mit erkennbaren Merkmalen wie Narben oder anderen Tattoos.
- Zahlungsdaten: Beträge, Zahlungsart, Quittungsnummern, bei Onlinezahlung die Daten beim Zahlungsanbieter.
- Chatverläufe: WhatsApp, Instagram-DMs, E-Mails, oft mit Gesundheitsangaben mitten im Text.
Welche Regeln gelten in der EU und in der Schweiz?
In der EU gilt die DSGVO, in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz, in Kraft seit dem 1. September 2023. Für den Studio-Alltag laufen beide auf dieselben Grundsätze hinaus. Du brauchst keinen Datenschutzbeauftragten, um sie zu erfüllen, sondern Ordnung.
- Zweckbindung: Du speicherst Daten für Termin, Behandlung, Dokumentation und Abrechnung, nicht auf Vorrat.
- Datensparsamkeit: Was du nicht brauchst, fragst du nicht ab. Ein Geburtsdatum ja, die Blutgruppe nein.
- Sicherheit: Zugriff nur für die, die ihn brauchen, Geräte gesperrt, Daten verschlüsselt, Backups vorhanden.
- Transparenz: Kunden müssen wissen, welche Daten du erhebst und wofür. Dafür ist die Datenschutzerklärung da.
- Auskunft und Löschung: Kunden dürfen fragen, was du über sie gespeichert hast, und die Löschung verlangen, soweit keine Aufbewahrungspflicht dagegensteht.
Gesundheitsdaten und Fotos: die zwei heiklen Bereiche
Gesundheitsangaben sind besonders schützenswerte Daten. Praktisch heisst das: Sie gehören in ein System mit Zugriffsschutz, nicht in eine Excel-Datei auf dem Studio-Desktop und schon gar nicht als Foto des ausgefüllten Formulars in einen WhatsApp-Chat. Im Studio mit mehreren Artists sieht idealerweise nur die Person die Angaben, die den Termin macht.
Fotos sind der zweite Punkt, an dem es regelmässig knirscht. Für Portfolio und Instagram brauchst du eine Einwilligung, die freiwillig, klar und widerrufbar ist. Frag zusätzlich ab, ob das Gesicht erkennbar sein darf, denn genau darum geht es vielen. Und denk daran, dass Bilder Metadaten enthalten können, unter anderem den Aufnahmeort.
Warum WhatsApp und Instagram keine Kundendatenbank sind
Der Chat ist der bequemste Ort und der schlechteste Speicher. Wenn dein Handy verloren geht, ist die Kundenhistorie entweder weg oder in fremder Hand, je nachdem wie gut es gesperrt war. Ein Account kann gesperrt werden, ein Chatverlauf lässt sich nicht durchsuchen, und Gesundheitsangaben in einer DM sind sichtbar für jeden, der aufs Display schaut.
Die Lösung ist nicht, den Kanal zu verbieten, sondern ihn zu trennen: Kommunikation läuft weiter über den Chat, die Daten leben in einem System, aus dem du sie exportieren, schützen und löschen kannst. Wie das aussieht, steht im Artikel zur Kundenverwaltung im Studio.
Wie lange musst du Kundendaten aufbewahren?
| Daten | Zweck | Grundlage | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| Kontakt und Termine | Vertrag erfüllen | Vertragsverhältnis | Solange die Kundenbeziehung besteht |
| Einverständnis mit Gesundheitsangaben | Aufklärung nachweisen | Rechtliche Pflicht, berechtigtes Interesse | AT 10 Jahre vorgegeben, CH und DE nach Haftungsfristen |
| Quittungen und Rechnungen | Buchhaltung | Gesetzliche Aufbewahrung | CH 10 Jahre, DE 8 Jahre, AT 7 Jahre |
| Fotos fürs Portfolio | Werbung | Einwilligung | Bis zum Widerruf |
| Newsletter-Adressen | Werbung | Einwilligung | Bis zur Abmeldung |
| Chatverläufe | Kommunikation | Vertragsanbahnung | Regelmässig aufräumen, keine Sammlung ohne Zweck |
Die Zahlen zur Buchhaltung stehen fest: In der Schweiz sind Geschäftsbücher und Belege 10 Jahre aufzubewahren, in Deutschland Buchungsbelege und Rechnungen 8 Jahre und Bücher sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre, in Österreich gelten 7 Jahre. Alles andere ist eine Entscheidung, die du einmal triffst und dann konsequent durchziehst.
Wichtig ist der Unterschied zwischen darf und muss. Belege musst du aufbewahren, auch wenn eine Kundin die Löschung verlangt. Marketingdaten dagegen darfst du nur behalten, solange die Einwilligung gilt. Wer beides in denselben Topf wirft, löscht am Ende entweder zu viel oder gar nichts.
Die 8-Punkte-Checkliste für dein Studio
- Datenschutzerklärung auf der Website und verlinkt im Buchungsformular, in verständlicher Sprache.
- Auftragsverarbeitung mit deinen Software-Anbietern regeln, also mit Buchungstool, Newsletter-Dienst und Zahlungsanbieter.
- Datenstandort prüfen: Kundendaten gehören in die EU oder die Schweiz, und du solltest sagen können, wo sie liegen.
- Zugriffsrechte im Team: Wer braucht welche Daten? Ein Gast-Artist braucht keinen Zugriff auf die Historie aller Kunden.
- Geräte sperren: Code oder Face ID auf Handy und Tablet, Bildschirmsperre am Studio-Rechner, keine geteilten Passwörter.
- Löschkonzept: Ein Satz pro Datenart, wann sie verschwindet. Ohne diesen Satz löschst du nie.
- Auskunftsanfragen beantworten: Wenn jemand fragt, welche Daten du hast, brauchst du dafür eine Stunde, nicht eine Woche.
- Newsletter nur mit Einwilligung: separate Checkbox, kein vorausgefülltes Häkchen, Abmeldelink in jeder Mail. Mehr dazu im Newsletter-Artikel.
Vorlage: Datenschutz-Hinweis fürs Buchungsformular
Wir speichern deine Angaben, um deinen Termin zu vereinbaren, das Tattoo zu dokumentieren und die Zahlung abzurechnen. Gesundheitsangaben aus der Einverständniserklärung behandeln wir als besonders schützenswerte Daten und geben sie nicht an Dritte weiter. Buchhaltungsbelege bewahren wir so lange auf, wie es das Gesetz verlangt, alles andere löschen wir, wenn wir es nicht mehr brauchen. Fotos deines Tattoos verwenden wir nur, wenn du separat zustimmst. Diese Zustimmung kannst du jederzeit zurückziehen, ohne dass dir daraus ein Nachteil entsteht. Du kannst jederzeit Auskunft über deine Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung verlangen. Schreib uns dafür an [E-Mail-Adresse]. Die vollständige Datenschutzerklärung findest du unter [Link].
Häufige Fragen
Brauche ich als Tattoo Artist eine Datenschutzerklärung?
Ja, sobald du eine Website oder ein Buchungsformular hast, über das Kunden Daten eingeben. Sie erklärt, welche Daten du erhebst, wofür, wie lange du sie speicherst und welche Rechte deine Kunden haben. Verlinke sie im Formular und im Footer, damit sie vor der Eingabe sichtbar ist.
Darf ich Fotos meiner Kunden auf Instagram posten?
Nur mit deren Einwilligung, und die sollte schriftlich und freiwillig sein. Halte sie getrennt von der Behandlungseinwilligung fest und frag ausdrücklich, ob das Gesicht erkennbar sein darf. Wer widerruft, hat Anspruch darauf, dass du das Bild aus deinen eigenen Kanälen entfernst.
Wie lange darf ich Kundendaten im Tattoo-Studio speichern?
So lange, wie du sie für Termin, Dokumentation oder Buchhaltung brauchst. Belege unterliegen festen Fristen: 10 Jahre in der Schweiz, 8 Jahre für Buchungsbelege in Deutschland, 7 Jahre in Österreich. Alles ohne Frist, etwa alte Chats oder Marketingdaten, löschst du, sobald der Zweck weg ist.
Ist WhatsApp für Kundenkommunikation im Studio erlaubt?
Für die Terminabsprache nutzen es viele Studios. Problematisch wird es, wenn Gesundheitsangaben, Ausweisfotos oder ganze Kundenlisten dort landen und dauerhaft liegen bleiben. Nutze den Chat als Kanal, führe die Daten aber in einem System mit Zugriffsschutz und räume alte Verläufe regelmässig auf.
Was mache ich, wenn ein Kunde Auskunft über seine Daten verlangt?
Du musst ihm mitteilen, welche Daten du gespeichert hast, wofür und wie lange, und ihm auf Wunsch eine Kopie geben. Antworte zeitnah, in der EU gilt in der Regel ein Monat. Ein System, aus dem du Kunde und Historie exportieren kannst, macht das zu einer Sache von Minuten.
Vom Taddoo-Team, gebaut von Artists und Booking-Managern für Artists. Veröffentlicht am 9. September 2026, zuletzt aktualisiert am 9. September 2026.




