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Tattoo-Studio eröffnen: Die Checkliste für Schweiz, Deutschland und Österreich

Aktualisiert am 12. September 2026

Kurz gesagt

Ein Tattoo-Studio zu eröffnen heisst drei Dinge parallel zu erledigen: die Anmeldung bei der zuständigen Behörde, einen Raum, der die Hygienevorgaben erfüllt, und Prozesse für Einverständnis, Anzahlung und Buchhaltung. In der Schweiz meldest du dein Studio der kantonalen Vollzugsbehörde, in Deutschland brauchst du eine Gewerbeanmeldung plus Meldung beim Gesundheitsamt, in Österreich eine Gewerbeberechtigung mit Befähigungsnachweis. Die Startkosten liegen je nach Raum und Ausstattung weit auseinander, plane immer eine Rücklage für drei Monate ein.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Anmeldung unterscheidet sich stark: Meldepflicht beim Kanton in der Schweiz, Gewerbeamt und Gesundheitsamt in Deutschland, reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis in Österreich.
  • Hygiene ist kein Papierthema: abwaschbarer Arbeitsplatz, eigenes Handwaschbecken, sterile oder Einweginstrumente, getrennte Abfallentsorgung.
  • Rechne die Startkosten als Spanne und lege eine Rücklage für drei Monate Fixkosten zurück, bevor du eröffnest.
  • Einverständnis, Nachsorge, Anzahlungsregel, Quittungen und Kundenkartei gehören ab dem ersten Termin, nicht ab dem ersten Problem.
  • Ob du solo arbeitest oder Artists aufnimmst, entscheidet über Abrechnungsmodell, Versicherung und Raumbedarf.
Inhalt
  1. Was brauchst du, um ein Tattoo-Studio zu eröffnen?
  2. Voraussetzungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich
  3. Raum und Einrichtung: was der Arbeitsplatz erfüllen muss
  4. Was kostet es, ein Tattoo-Studio zu eröffnen?
  5. Versicherungen und die Prozesse ab Tag 1
  6. Solo oder Studio mit Artists: was ändert sich für dich?

Ein eigenes Studio ist für viele Artists der logische Schritt nach ein paar Jahren Gastplatz oder Anstellung. Der handwerkliche Teil ist dabei selten das Problem. Anstrengend sind die Dinge daneben: Welche Behörde will was von dir, was muss der Raum erfüllen, wie viel Geld brauchst du wirklich, bis der Laden trägt. Diese Checkliste geht die drei Länder getrennt durch und endet mit einer Liste zum Abhaken.

Was brauchst du, um ein Tattoo-Studio zu eröffnen?

Unabhängig vom Land bestehen die Voraussetzungen aus vier Bausteinen. Erstens der behördliche Teil: Anmeldung, Gewerbe, Hygieneaufsicht. Zweitens der Raum. Drittens Geld und Versicherung. Viertens die Prozesse, mit denen du Kunden führst, also Einverständnis, Anzahlung, Quittung und Kartei.

  • Behörde: Wer tätowiert, ist in allen drei Ländern meldepflichtig oder braucht eine Berechtigung. Ohne diesen Schritt darfst du nicht eröffnen.
  • Hygiene: Sterile Instrumente oder sterile Einwegprodukte, konforme Farben, dokumentierte Abläufe. Kontrollen kommen oft unangekündigt.
  • Raum: Ein Arbeitsplatz, der sich vollständig reinigen lässt, plus getrennter Warte- und Beratungsbereich.
  • Geld: Startinvestition plus Rücklage. Die ersten Monate laufen fast nie so voll wie geplant.
  • Prozesse: Aufklärung und Einverständnis vor jedem Stechen, Nachsorge schriftlich, Belege sauber abgelegt.

Voraussetzungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich

Der grösste Unterschied liegt bei der Ausbildung. Österreich verlangt einen Befähigungsnachweis, die Schweiz und Deutschland kennen keine bundesweite Ausbildungspflicht. Dafür ist die Hygieneaufsicht in Deutschland Sache der Bundesländer und in der Schweiz Sache der Kantone, die Vorgaben unterscheiden sich also auch innerhalb eines Landes.

SchweizDeutschlandÖsterreich
AnmeldungMeldung bei der kantonalen Vollzugsbehörde (Art. 62 LGV)Gewerbeanmeldung beim GewerbeamtGewerbeberechtigung, reglementiertes Gewerbe
AusbildungKeine bundesweite Pflicht, einzelne Kantone mit eigenen VorgabenKeine bundesweite PflichtBefähigungsprüfung oder Befähigungsnachweis nötig
HygieneaufsichtKantonale Behörde, Vorgaben der HKVGesundheitsamt, Hygieneverordnung des BundeslandesBehörde nach Gewerberecht und Landesvorgaben
FarbenNur konforme Farben mit Kennzeichnung von Hersteller, Charge und HaltbarkeitEU-REACH-Grenzwerte, Blue 15:3 und Green 7 verbotenEU-REACH-Grenzwerte, Blue 15:3 und Green 7 verboten
SozialversicherungAnmeldung bei der AHV-AusgleichskasseSteuerliche Erfassung beim FinanzamtAnmeldung bei der SVS
MinderjährigeKein bundesweites Mindestalter, Praxis: Einwilligung der Eltern, viele Studios erst ab 18Keine gesetzliche Altersgrenze, ohne Einwilligung der Eltern drohen strafrechtliche FolgenUnter 16 verboten, 16 bis 18 nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern

Frag früh bei der zuständigen Stelle nach, nicht erst nach der Renovation. In der Schweiz ist das die kantonale Vollzugsbehörde, in Deutschland das Gesundheitsamt deiner Stadt, in Österreich die Wirtschaftskammer oder die Gewerbebehörde. Viele Ämter geben dir eine Liste dessen, was sie bei der ersten Kontrolle sehen wollen. Diese Liste ist deine Bauanleitung.

Raum und Einrichtung: was der Arbeitsplatz erfüllen muss

  • Arbeitsplatz: Boden, Wände im Spritzbereich, Liege und Ablagen glatt und abwaschbar, keine Textilbezüge, kein offenes Holz.
  • Handwaschbecken: Ein eigenes Becken im Arbeitsbereich, mit Spender für Seife und Desinfektion und Einwegtüchern.
  • Sterilisation oder Einweg: Entweder ein geprüfter Autoklav mit Dokumentation oder konsequent sterile Einwegmaterialien. Der zweite Weg ist am Anfang meist der günstigere.
  • Abfall: Ein durchstichsicherer Behälter für Nadeln, getrennte Entsorgung, geregelte Abholung.
  • Wartebereich: Getrennt vom Stechplatz, damit Begleitpersonen nicht im sterilen Bereich stehen.
  • Beratungsecke: Tisch, Bildschirm oder Tablet für Referenzen und die Unterschrift auf dem Einverständnis. Auch Ruhe, denn Preisgespräche gehören nicht in den Warteraum.
  • Lager: Farben trocken, dunkel und nach Charge geordnet, damit du im Kontrollfall in zwei Minuten Auskunft geben kannst.

Was kostet es, ein Tattoo-Studio zu eröffnen?

Eine seriöse Gesamtsumme gibt es nicht, weil Miete und Ausbaustandard alles dominieren. Sinnvoll ist, in Kategorien zu rechnen und für jede eine Spanne einzutragen, die zu deiner Stadt passt. Hol dir für die drei grössten Posten echte Offerten, bevor du unterschreibst.

  • Miete und Kaution: Meist zwei bis drei Monatsmieten Kaution plus die erste Miete, dazu Nebenkosten.
  • Einrichtung und Ausbau: Liege, Hocker, Licht, Mobiliar, Böden, Handwaschbecken, Schilder.
  • Maschinen und Material: Maschine, Netzteil, Nadeln, Farben, Einwegmaterial, Reinigung, Erstausstattung für einige Monate.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Inventar, je nach Situation Rechtsschutz.
  • Software: Kalender, Buchungslink, digitales Einverständnis, Buchhaltung.
  • Marketing: Logo, Website, Beschriftung, Fotos, Eröffnungsaktion.
  • Rücklage: Fixkosten für drei Monate, unabhängig davon, wie voll der Kalender aussieht.

Ein Beispiel zur Orientierung, keine Preisliste: Wenn deine Fixkosten mit Miete, Versicherung, Software und Nebenkosten bei 2000 CHF oder Euro im Monat liegen, brauchst du allein für die Rücklage 6000. Kommen Kaution, Ausbau und Erstausstattung dazu, ist der Startbedarf schnell ein Vielfaches davon. Rechne deine eigenen Zahlen ein, die Struktur bleibt gleich.

Versicherungen und die Prozesse ab Tag 1

Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die du bei der Arbeit verursachst, und ist der Grundschutz. Dazu kommt eine Inventarversicherung für Einrichtung und Geräte, bei Bedarf ein Rechtsschutz. Kläre bei der Police ausdrücklich, ob Tätowieren eingeschlossen ist, viele Standardverträge nehmen es aus.

  1. Einverständnis: Aufklärung über Risiken und die Unterschrift des Kunden vor jedem Termin, digital oder auf Papier. Wie das aussieht, steht im Artikel zur Einverständniserklärung.
  2. Nachsorge: Ein fester Text, den jeder Kunde mitbekommt, plus die Regel für Retuschen. Siehe Nachsorge-Anleitung.
  3. Anzahlung und Storno: Höhe und Bedingungen vor der Buchung sichtbar, sonst kannst du bei Absagen nichts einbehalten.
  4. Quittungen: Jede Zahlung mit Beleg, mit Name, Adresse, Datum, Leistung und Betrag. Details zu Steuern und Grenzen im Artikel zu Steuern und Mehrwertsteuer.
  5. Kundenkartei: Kontakt, Terminhistorie, Notizen, unterschriebene Einverständnisse an einem Ort, zweckgebunden gespeichert.

Solo oder Studio mit Artists: was ändert sich für dich?

Solo trägst du alle Fixkosten selbst und behältst jeden Franken oder Euro, den du erarbeitest. Sobald Artists dazukommen, brauchst du ein Abrechnungsmodell und mehr Platz. Üblich sind ein Prozentmodell, oft zwischen 50/50 und 70/30 zugunsten des Artists, oder eine fixe Platzmiete pro Monat, teilweise auch eine Tagesmiete. Wichtig ist, dass Material, Verbrauchsmaterial, Software und Anzahlungen im Modell klar zugeordnet sind. Die Varianten im Detail stehen im Artikel zur Studio-Artist-Abrechnung.

Checkliste in 20 PunktenVorlage
1. Zuständige Behörde kontaktiert und Anforderungsliste erhalten
2. Anmeldung eingereicht: Kanton (CH), Gewerbeamt (DE), Gewerbeberechtigung (AT)
3. Sozialversicherung geklärt: AHV, Finanzamt, SVS
4. Befähigungsnachweis vorhanden, sofern das Land ihn verlangt
5. Mietvertrag geprüft, gewerbliche Nutzung ausdrücklich erlaubt
6. Arbeitsplatz abwaschbar geplant, Materialien festgelegt
7. Handwaschbecken im Arbeitsbereich eingeplant
8. Sterilisation oder Einwegkonzept entschieden und dokumentiert
9. Abfallentsorgung inklusive Nadelbehälter organisiert
10. Wartebereich vom Stechplatz getrennt
11. Beratungsecke mit Bildschirm und Sitzplatz eingerichtet
12. Farben beschafft, Kennzeichnung und Chargen dokumentiert
13. Betriebshaftpflicht abgeschlossen, Tätowieren ausdrücklich eingeschlossen
14. Inventarversicherung geprüft
15. Startkosten kalkuliert, Rücklage für drei Monate reserviert
16. Preisliste und Mindestpreis festgelegt
17. Anzahlungshöhe und Stornobedingungen schriftlich formuliert
18. Einverständnis und Nachsorgetext fertig, digital verfügbar
19. Kalender, Buchungslink und Quittungen eingerichtet und getestet
20. Eröffnungstermin kommuniziert, erste Slots buchbar
FAQ

Häufige Fragen

Braucht man eine Ausbildung, um ein Tattoo-Studio zu eröffnen?

Das hängt vom Land ab. In Österreich ist Tätowieren ein reglementiertes Gewerbe und verlangt eine Befähigungsprüfung oder einen Befähigungsnachweis. In Deutschland und der Schweiz gibt es keine bundesweite Ausbildungspflicht, einzelne Schweizer Kantone wie Genf oder Neuenburg haben aber eigene Vorgaben. Erkundige dich immer bei der Behörde am geplanten Standort, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.

Wo melde ich mein Tattoo-Studio in der Schweiz an?

Wer tätowiert, muss das nach Art. 62 LGV der kantonalen Vollzugsbehörde melden, meist dem kantonalen Labor oder dem Amt für Lebensmittelsicherheit. Zusätzlich gilt die HKV mit ihrer Sorgfaltspflicht gegen Infektionen, sterilen Instrumenten und konformen Farben. Als selbstständige Person meldest du dich ausserdem bei der AHV-Ausgleichskasse an.

Was kostet die Eröffnung eines Tattoo-Studios?

Eine allgemeingültige Summe gibt es nicht, weil Miete und Ausbau den Ausschlag geben. Rechne in Kategorien: Kaution und erste Miete, Einrichtung, Maschinen und Material, Versicherungen, Software, Marketing. Dazu kommt eine Rücklage für drei Monate Fixkosten. Hol für die drei grössten Posten echte Offerten ein, statt mit Durchschnittswerten aus dem Netz zu planen.

Welche Versicherung braucht ein Tattoo-Studio?

Die Betriebshaftpflicht ist der Grundschutz, sie deckt Schäden, die du bei der Arbeit verursachst. Eine Inventarversicherung schützt Einrichtung und Geräte, ein Rechtsschutz kann bei Streitfällen sinnvoll sein. Prüfe im Vertrag ausdrücklich, ob Tätowieren eingeschlossen ist, weil viele Standardpolicen es ausschliessen oder nur mit Zusatz abdecken.

Darf ich Minderjährige tätowieren?

In Österreich ist Tätowieren unter 16 verboten, zwischen 16 und 18 braucht es die schriftliche Einwilligung der Eltern. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Altersgrenze, ohne Einwilligung der Eltern drohen bei Minderjährigen aber strafrechtliche Folgen. In der Schweiz existiert kein bundesweites Mindestalter, üblich sind schriftliche Elterneinwilligung oder eine Studio-Regel ab 18.

Was kontrolliert das Gesundheitsamt im Tattoo-Studio?

In Deutschland prüft das Gesundheitsamt die Einhaltung der Hygieneverordnung des Bundeslandes, oft unangekündigt. Angeschaut werden der Arbeitsplatz und seine Reinigungsfähigkeit, das Handwaschbecken, Sterilisation oder Einwegmaterial, die Abfallentsorgung, die verwendeten Farben mit Kennzeichnung sowie die Dokumentation von Aufklärung und Einwilligung der Kunden.

Vom Taddoo-Team, gebaut von Artists und Booking-Managern für Artists. Veröffentlicht am 9. September 2026, zuletzt aktualisiert am 12. September 2026.

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